Kurz melden
Sie melden sich telefonisch oder über das Anfrageformular und kreuzen dort an, was Ihnen im Betrieb auffällt. Ich sage Ihnen, ob die Betriebsanalyse dafür das passende Instrument ist.
Die Wirtschaftskammer Burgenland fördert seit 15. September 2026 acht Beratungsstunden zur Betriebsanalyse. Zur Gänze, bis zu 720 Euro. Mein Paket ist auf genau diesen Rahmen zugeschnitten: acht Stunden zu 90 Euro netto, keinen Cent darüber. Keine Berichtspauschale, keine zusätzlich verrechneten Vorbereitungsstunden.
Sie führen das Gespräch mit der Kammer und unterschreiben den Antrag. Den Papierkram dazwischen bereite ich vor.
Sie melden sich telefonisch oder über das Anfrageformular und kreuzen dort an, was Ihnen im Betrieb auffällt. Ich sage Ihnen, ob die Betriebsanalyse dafür das passende Instrument ist.
Zuständig ist Ihre Regionalstelle im Bezirk oder Ihre Fachgruppe, Landesinnung oder Landesgremium. Ein Telefonat genügt. Die Kammer informiert Sie über Voraussetzungen und Inhalte, eine Bedarfsprüfung ist das nicht.
Sie melden sich kurz zurück, dass Sie die Analyse machen wollen. Danach bekommen Sie von mir den vorausgefüllten Förderantrag samt Beratungsvertrag, Unterlagenliste und Erfassungsblatt. Auf Wunsch gehen wir ihn telefonisch durch.
Sie prüfen die Angaben, tragen Bankverbindung und Unterschrift nach und schicken den Antrag an die Kammer. Wichtig: Das muss vor Beratungsbeginn passieren.
Nach der Förderzusage starten wir. Am Ende bekommen Sie Beratungsprotokoll, Stundenaufstellung und Honorarnote in der Form, die die Kammer für die Auszahlung braucht.
Die Förderung geht ausschließlich auf ein Konto des Förderwerbers. Sie legen die Honorarnote also aus und bekommen den Betrag von der Kammer erstattet. Eine Abtretung an das Beratungsunternehmen ist ausgeschlossen.
Aktive Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer Burgenland, deren Gewerbeanmeldung seit mindestens zwei Jahren besteht. Vorausgesetzt sind eine aufrechte Gewerbeberechtigung, kein ruhend gemeldetes Gewerbe und kein laufendes Insolvenzverfahren. Pro Betrieb ist die Förderung einmal im Kalenderjahr möglich.
Das Beratungshonorar wird zur Gänze erstattet. Nicht förderbar ist die Umsatzsteuer. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sie sich zurück, unterm Strich bleibt dann nichts. Bei Kleinunternehmern ohne Vorsteuerabzug bleiben 144 Euro als echter Kostenanteil.
Ein Enddatum nennt die Richtlinie nicht. Gefördert wird im Rahmen der verfügbaren Mittel, wer früh dran ist, ist im Vorteil.
Eine fertige Diagnose brauchen Sie nicht, einen konkreten Anlass schon. Der Förderantrag verlangt eine kurze Beschreibung von Ausgangssituation, Problemstellung und Ziel der Beratung. Typische Anlässe finden Sie im Anfrageformular: Der Ertrag sinkt trotz guter Auslastung, für Entscheidungen fehlen aktuelle Zahlen, die Arbeitsweise ist mit dem Betrieb nicht mitgewachsen, oder vieles hängt an einzelnen Personen. Da ich im Beraterverzeichnis der WKB für Betriebswirtschaft, IT und Digitalisierung sowie Human Resources gelistet bin, können Sie im Förderantrag jedes dieser drei Fachthemen angeben, auch mehrere zugleich.
Der Beratungsvertrag kommt zwischen Ihnen und mir zustande, die Kammer ist nicht Vertragspartei. Bevor Sie etwas unterschreiben, wissen Sie das. Sinnvoll ist die Analyse ohnehin auch dann, wenn die Kostenerstattung ausbleibt, nur eben nicht zum Nulltarif.
Dann eher nicht. Die Betriebsanalyse ist für Betriebe gedacht, bei denen sich Probleme erst abzeichnen. Wer akute Liquiditätsprobleme hat, ist bei der Restrukturierungsberatung der Kammer besser aufgehoben. Rufen Sie mich an, ich sage Ihnen ehrlich, was in Ihrem Fall das richtige Werkzeug ist.